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einvernehmliche Scheidung

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, so ist dies meist ohne großen Aufwand möglich.

Wenn Sie das unten stehende Formular ausfüllen und mir zukommen lassen, habe ich sämtliche Informationen, um für Sie einen Scheidungsantrag zu erstellen.

Es müssen von Ihnen lediglich noch einige Urkunden per Post an meine Kanzlei übersandt werden und zwar:

- Ihre Heiratsurkunde/Familienbuch
- die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen Kinder
- Kopien von Reisepässen/ Personalausweisen

Für eine einvernehmliche Ehescheidung ist es ausreichend, wenn Sie gemeinsam einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beauftragen.

Ein Ehegatte lässt sich anwaltlich vertreten, da in Ehesachen vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht, der andere Ehegatten stellt selbt keinen Antrag, sondern stimmt der Scheidung zu. Hierfür benötigt er keinen eigenen Anwalt.

So können kosten gespart werden.

Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen, kann ich für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

In diesem Fall trägt die Staatskasse die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens.

Wenn Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen in Ihrem einvernehmlichen Scheidungsverfahren beauftragen wollen, füllen Sie das unten stehende Formular aus und senden Sie es ab.

Ich werde mich dann kurzfristig bei Ihnen melden.

Ihre Isabelle Wachter
(Rechtsanwältin)

Online Scheidungsformular

Vorname:
Nachname:
Staatsangehörigkeit:
E-Mail: *
Anschrift:
Telefon (optional):
Name des Ehegatten:
(Geben Sie hie den Vor- und Nachnamen Ihres Ehegatten, sowie dessen Staatsangehörigkeit an, wenn dieser nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.)
Tag der Eheschließung:
Ort/ Land der Eheschließung:
Trennungszeitpunkt:
Kinder:
(Geben Sie hier die Vor- und Nachnamen aller gemeinschaftlichen Kinder, sowie deren Geburtsdaten ein.)
monatl. Nettoeinkommen Ehemann:
monatl. Nettoeinkommen Ehefrau:
Persönliche Nachricht an Rechtsanwältin Wachter:
 
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