Schengenvisum
Immer mehr europäische Staaten treten dem sogenannten "Schengener Abkommen" bei. Die Vertragsstaaten stellen für Drittstaatsangehörige einheitliche Visa nach eineitlichen Richtlinien aus.
Ein Schengenvisum berechtigt seinen Inhaber zum Aufenthalt in allen Vertragsstaaten im allgemeinen für einen Zeitraum von 3 Monaten innerhalb von 6 Monaten.
Wenn Sie eine Person aus dem Drittland zu sich einladen wollen und bei einer deutschen Auslandsvertretung ein Schengenvisum beantragt werden soll, empfiehlt es sich, bereits vor der Antragstellung fachkundigen Rat einzuholen, um so einer Ablehnung des Visumsantrags vorzubeugen.
Wurde der Visumsantrag Ihres Gastes bereits abgelehnt, dann gibt es die Möglichkeit gegen die Ablehnung zu remonstrieren und so zu erreichen, dass das Visum doch noch erteilt wird.
Ich berate und unterstützte Sie gern schon bei der Vorereitung der Antragstellun und vertrete Ihre Rechte im Remonstrationsverfahren, und bei Bedarf auf im Klageverfahren gegenüber den deutschen Auslandsvertretungen.
