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Nationales Visum

Grundsätzlich gilt, dass Drittstaatler, die auf Dauer in die Bundesprepublik Deutschland einreisen wollen, vor ihrer Einreise bei der zuständigen deutschen Vertretung in ihrem Heimatland ein entsprechendes Visum beantragen müssen.

Ein Aufenthaltstitel, der zum Daueraufenthalt in Deutschland berechtigt, kann jedoch in bestimmten Fällen auch erteilt werden, ohne das der Antragsteller das Visumsverfahren von seinem Heimatland aus durchlaufen muss.

Ausnahmen sind beispielsweise zulässig

- bei deutsch verheirateten Ausländern

- bei ausländischen Eltern deutscher Kinder

- bei Dauerduldung, wenn die zur Ausreise erforderlichen Dokumente nicht beschafft werden können oder die Ausreise aus sonstigen Gründen unmöglich ist.

Zur Abklärung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten, Ihren Status zu ändern /zu sichern, wenden Sie sich gern an mich.