Ausländerrecht
Das Aufenthalts- und Asylrecht stellt einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar.
Ich vertrete Sie sowohl in behördlichen als auch in gerichtlichen Verfahren, gegenüber den deutschen Behörden oder gegenüber den deutschen Auslandsvertretungen:
- im Visumsverfahren ((Heiratsvisa, Visa zu Studienzwecken, Besuchervisa, Familienzusammenführungen)
- im Asylverfahren
- im gerichtlichen Verfahren (Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen)
- bei dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit / dem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit neben der deutschen (Beibehaltungsgenehmigung)
Ferner unterstütze ich Sie gegenüber den Standesämtern/Jugendämtern bei der Beschaffung der für eine Eheschließung erforderlichen Dokumente, sowie bei der Anerkennung der Vaterschaft/der Abgabe der mütterlichen Zustimmung zu einer Vaterschaftsanerkennung für ein deutsches Kind bei fehlenden Ausweisdokumenten.
Erstberatungen biete ich auch per E-Mail zu einem fairen Pauschalpreis von 80,- € an. Für diesen Preis erhalten Sie eine umfassende schriftliche Rechtsberatung zu Ihren Fragestellungen.
E-Mail Anfragen werden innerhalb von 24 Stunden bearbeitet, nachdem das Beratugshonorar auf meinem Konto eingegangen ist oder Sie mir die Kopie eines die Einzahlung bestätigenden Überweisungsvordrucks haben per E-Mail oder Fax zukommen lassen.
Ihre Online-Anfragen richten Sie bitte an: isabellewachter@web.de.
Alternativ können Sie mich auch über das Internetportal www.123recht.net kontaktieren.
Ich freue mich auf Sie,
Ihre Isabelle Wachter
(Rechtsanwältin)
