Familienzusammenführung
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bietet zahlreiche Möglichkeiten, im Ausland lebende Familienangehörige auf Dauer zu sich nach Deutschland zu holen.
Diese Möglichkeit besteht nicht nur für deutsche Staatsangehörige, sondern auch für Ausländer mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland.
Ehegatten und minderjährige Kinder können zumeist problemlos nachziehen, aber auch für sonstige Familienangehörige (Eltern, Geschwister, Enkel) gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Zuzugs nach Deutschland.
Ich prüfe für Sie Ihren persönlichen Fall, gebe Ihnen eine realistische Einschätzung der Chancen, Ihre Angehörigen nach Deutschland zu holen, und vertrete Sie auf Wunsch behördlch und gerichtlich.
